unser Bürgerantrag Resulution Dichtheitsprüfung

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Bürgerantrag
Resolution zur Aussetzung der Fristen für die Dichtheitsprüfung
lt. Landeswassergesetz NRW § 61a


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren !


Hiermit beantragen wir, der Rat der Stadt Stolberg möge folgende Resolution verabschieden:
· Der Rat der Stadt Stolberg fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf,
die Pflicht sowie die bisher gesetzten Fristen zur Überprüfung der Dichtheit
bestehender privater Anschlüsse aufzuheben oder mindestens auszusetzen
( § 61a LWG ), bis eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werde.
Begründung:
Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, das mit § 61a LWG NRW eine landesrechtliche
Vorschrift zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen erlassen hat. Fast alle
anderen Bundesländer haben kein Landesgesetz zur Dichtheitsprüfung erlassen und sehen im
Interesse einer gesetzlich gewollten Gleichbehandlung aller Bundesbürger der bundeseinheitlichen
Regelung entgegen.
Für eine landesrechtliche Regelung besteht zudem keine Notwendigkeit (mehr), da in diesem Fall
die Gesetzgebungskompetenz seit dem 01.03.2010 auf den Bund übergegangen ist und der Bund
auch bereits in § 61 Abs.2 WHG eine grundsätzliche Regelung getroffen hat.
Sobald hierfür die noch ausstehende Rechtsverordnung (mit Zustimmung der Bundesländer!)
vorliegt, kann diese Vorschrift nach Maßgabe der dann festgelegten Einzelheiten zur Anwendung
kommen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht gerechtfertigt, dass NRW einen landespolitischen
Alleingang unternimmt und seinen Bürgern finanzielle Belastungen auferlegt, die in anderen
Bundesländern nicht vorhanden sind. Außerdem ist noch offen, welche Anforderungen die zu
erwartende Rechtsverordnung stellen wird, sodass nicht auszuschließen ist, dass in NRW jetzt
Regelungen zur Anwendung kommen, die bald - aufgrund der zu erwartenden Rechtsverordnung
- keine Gültigkeit mehr haben werden. Hinzu kommt, dass bei den vorgesehenen Prüfmethoden
zu befürchten ist, dass hierdurch die Abwasserleitungen erst beschädigt werden und außerdem
keine gesicherten Erkenntnisse darüber Vorliegen, ob und welche Einflüsse von privaten
Abwasserleitungen auf das Grundwasser eingehen.
Auch bei einer Kosten-Nutzen-Betrachtung spricht – neben einer Gleichbehandlung aller Bundesbürger
- alles gegen die Beibehaltung und Umsetzung der landesrechtlichen Dichtheitsprüfungsvorschriften.
Es ist dem Grundstückseigentümern in Stolberg nicht zu erklären, warum er letztlich
in Ausgestaltung eines Bundesgesetzes seinen Abwasserkanal auf Dichtheit zu prüfen und
anschließend möglicherweise mit erheblichen Kosten zu sanieren hat, der Grundstückseigentümer
in benachbarten Bundesländern hingegen nicht.
Das Ziel der nachhaltigen Gewässerunterhaltung und –bewirtschaftung, welches durch die
Wasserentnahmerichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verfolgt wird, wird durch die unterschiedlichen
Regelungen der einzelnen Bundesländer unserer Ansicht nach nicht erreicht. Ein
Alleingang einiger Bundesländer führt hier nicht zum Ziel. Die UWG Stolberg e.V. verkennt
dabei nicht, dass die Notwendigkeit des Gewässerschutzes auch durch den einzelnen Grundstückseigentümer
erfolgen muss.
Wir bitten darum, möglichst zeitnah unseren Antrag als Bürgerantrag im zuständigen Ausschuss
zu beraten.
Mit freundlichem Gruß

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