Sickerpflasterflächen
Freitag, den 03. Februar 2012 um 07:44 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren !
Mit dem Versenden der Bescheide über die Grundbesitzabgaben wurden zahlreiche Stolberger Bürger auch über die neue Abrechnungsmethode der Sickerpflasterflächen mit enormen finanziellen Konsequenzen konfrontiert. In der heutigen Lokalzeitung wurde das Thema „Prinzip Hoffnung oder Klage vor Gericht“ thematisiert.
Die UWG Stolberg hatte zu dem Thema bereits vor einiger Zeit einen Bürgerantrag gestellt. Dieser wird aber frühestens im März 2012 beraten. Dann ist es jedoch schon zu spät für einen Einspruch der Bürger.
Wir werden daher auf einer Pressekonferenz am Montag, dem 6.2.2012 um 20.00 Uhr in dem Hotelrestaurant „Galmei“ in 52224 Stolberg-Zweifall, Frackersberg 1, die Bürger dazu aufrufen Sammelklage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie zu der Pressekonferenz erscheinen könnten und bitten Sie um eine kurze Mitteilung und eine Berichterstattung damit möglich viele Bürger noch zu der Thematik informiert werden.
Telefonisch wenden Sie sich bitte an: Klaus-F. Kratz (02402 / 863945).
Mit freundlichem Gruß
UWG Stolberg
i.A. Klaus-F. Kratz
Dichtheitsprüfung neuer Erlass
Montag, den 19. September 2011 um 12:34 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Stolberg,
Sie möchten mehr über die Dichtheitsprüfung wissen, dann gehen Sie auf folgende Internetseite
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Markusplatz Mausbach
Montag, den 19. September 2011 um 12:15 Uhr
Stolberg-Mausbach. Kaum hatte Hans Jürgen Fink die Gäste im Namen der UWG begrüßt, entlud sich in der Mausbacher Eisdiele und Pizzeria schon der Bürgerzorn. Gut 30 Anwohner waren der Einladung gefolgt, um neue Informationen zur Kanaldichtheitsprüfung zu bekommen, über den «Erhebungsbogen befestigte Grundstücksflächen» zu sprechen und sich über Mausbacher Themen auszutauschen
Vor allem diesen Austausch nutzten viele, um sich Luft zu machen und sich den Ärger von der Seele zu reden. Schon beim Thema «Parken auf und rund um den Markusplatz» kam es immer wieder zu tumultartigen Szenen.Anwohner, vor allem aber Gewerbetreibende, brachten vehement zum Ausdruck, dass sie unter der Parksituation im Zentrum des Orts leiden, zumal durch die neuen Markierungen auf dem Markusplatz rund ein Dutzend Stellplätze verloren gegangen seien. Resultat des Meinungsaustauschs ist ein Bürgerantrag, in dem eine einstündige Parkdauerbegrenzung und deren konsequente Kontrolle gefordert wird; die Nichtbeachtung der Parkmarkierungen hingegen soll nicht geahndet werden. Ferner sollen die Grünfläche um das Denkmal auf dem Markusplatz als Parkraum gewonnen werden und auf dem Areal des alten Feuerwehrgerätehauses neue Parkflächen entstehen, die durch eine tatsächlich begehbare Treppe mit dem Platz zu verbinden seien. Verkaufswagen sollen künftig auf dem Markusplatz keine Pkw-Stellplätze mehr besetzen. Die Versammlung gewann noch an Fahrt, als die Mausbacher «Dauerbaustelle» thematisiert wurde. Die Stimmen wurden lauter und die Debatte hitziger, bis Klaus Kratz (UWG) einen Runden Tisch nach Büsbacher Vorbild anregte, der seinerzeit die Dauer XXL-Baustelle verkürzt habe. Nachdem dem ebenfalls anwesenden Fachbereichsleiter Bernd Kistermann stellvertretend für die Stadtverwaltung Fehlplanung vorgeworfen wurde, ergriff dieser das Wort.
Nächste Baustelle in 2013
Kistermann versuchte, die baulichen Maßnahmen wie deren Abfolge und Dauer in Mausbach zu erläutern und stellte sich bereitwillig für ein Gespräch am runden Tisch zur Verfügung, das am 29. September stattfinden soll. «Bürgern, die durch den 'Erhebungsbogen befestigte Grundstücksflächen' verunsichert sind, bietet die Stadtverwaltung gerne Rat und Unterstützung an», so Kistermann zudem. Der Fachbereichsleiter kündigte eine weitere notwendige Baustelle für wahrscheinlich 2013 in der Vichter Straße an. Die dortige Situation beschäftigte die Versammlung aber bereits jetzt, denn bedingt durch die Baumaßnahmen und die Umleitungen in Mausbach, sei der sichere Schulweg für die Kinder zur Zeit nicht gewährleistet. Grund seien parkende Fahrzeuge in den Einmündungsbereichen der Straßen Zum Hof und Kreuzfeld, die den Schulkindern den Blick auf die Straße erschweren und den Autofahrern die Sicht auf die Kinder nehmen. Auf diesen Hinweis reagierte die Stadtverwaltung gleich am Morgen nach der von der UWG organisierten Veranstaltung: Die kritischen Bereiche wurden mit einem Halteverbot ausgeschildert, das nun vom Ordnungsamt überwacht wird. Die Polizei wurde über das Halteverbot informiert, und die Verwaltung prüft den eventuellen Einsatz eines Verkehrshelfers
Der Runde Tisch zum Thema «Baumaßnahmen in Mausbach» tagt am Donnerstag, 29. September, um 17 Uhr in der Eisdiele/Pizzeria, Kurt-Schumacher-Straße 9. Interessierte Bürger sind eingeladen. Vertreter der Stadtverwaltung, des planenden Ingenieurbüros, der Baufirma und der EWV sollen anwesend sein
Artikel asu der Stolberger Zeitung vom 19.09.2011Bessere Koordination von Baumaßnahmen
Dienstag, den 02. August 2011 um 16:31 Uhr
Bürgerantrag
bessere Koordination von Baumaßnahmen im Stolberger Stadtgebiet sowie deren einzelnen
Stadtteilen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren !
Hiermit beantragen wir, HA und Rat der Stadt Stolberg mögen beschließen:
· Aufgrund der ständigen Belästigungen durch Baumaßnahmen im Stolberger
Stadtgebiet wird die Verwaltung beauftragt Vorschläge zu unterbreiten, die eine
bessere Koordination von Baumaßnahmen zum Ziel hat. Darüber hinaus sind
Baumaßnahmen nur noch an fachlich qualifizierte Unternehmen zu vergeben, die
die Leistungsfähigkeit, insbesondere in Hinblick auf eine kurze Bauzeit unter
Einbeziehung aller gesetzlichen Möglichkeiten vorsieht.
Begründung:
Gerade in diesem Sommer ist wiederholt festzustellen, dass die Arbeiten zur Verlegung von
Versorgungsleitungen mehr als zögerlich und mit nicht mehr hinnehmbaren Belästigungen für
Anwohner, Besucher und Geschäftsleute ausgeführt werden. So wurde z.B. gerade erst die Gasund
Wasserleitung in der Konrad-Adenauer-Straße fertiggestellt, da kommt das nächste
Versorgungsunternehmen einige Wochen später und verlegt z.T. exakt in den gleichen Bereichen
„ihre Kabel“. Hier bedarf es einer klaren Baustellenkoordination und entsprechender
Genehmigungen. Während die Geschäfte mittlerweile immer mehr nicht nur an 6 Werktagen und
von morgerns 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet halten, wird im Bereich der
Bauarbeiten meist nur bis freitags und meist nur bis 16.00/16.30 Uhr gearbeitet. Geöffnete
Gräben und Kopflöcher bleiben oftmals tagelang ohne jegliche Aktivitäten liegen. Das darf nicht
sein, denn dies ist nicht nur geschäftsschädigend sondern mindert auch den Lebenswert in
Stolberg.
unser Bürgerantrag Resulution Dichtheitsprüfung
Montag, den 20. Juni 2011 um 11:58 Uhr
Bürgerantrag
Resolution zur Aussetzung der Fristen für die Dichtheitsprüfung
lt. Landeswassergesetz NRW § 61a
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren !
Hiermit beantragen wir, der Rat der Stadt Stolberg möge folgende Resolution verabschieden:
· Der Rat der Stadt Stolberg fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf,
die Pflicht sowie die bisher gesetzten Fristen zur Überprüfung der Dichtheit
bestehender privater Anschlüsse aufzuheben oder mindestens auszusetzen
( § 61a LWG ), bis eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werde.
Begründung:
Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, das mit § 61a LWG NRW eine landesrechtliche
Vorschrift zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen erlassen hat. Fast alle
anderen Bundesländer haben kein Landesgesetz zur Dichtheitsprüfung erlassen und sehen im
Interesse einer gesetzlich gewollten Gleichbehandlung aller Bundesbürger der bundeseinheitlichen
Regelung entgegen.
Für eine landesrechtliche Regelung besteht zudem keine Notwendigkeit (mehr), da in diesem Fall
die Gesetzgebungskompetenz seit dem 01.03.2010 auf den Bund übergegangen ist und der Bund
auch bereits in § 61 Abs.2 WHG eine grundsätzliche Regelung getroffen hat.
Sobald hierfür die noch ausstehende Rechtsverordnung (mit Zustimmung der Bundesländer!)
vorliegt, kann diese Vorschrift nach Maßgabe der dann festgelegten Einzelheiten zur Anwendung
kommen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht gerechtfertigt, dass NRW einen landespolitischen
Alleingang unternimmt und seinen Bürgern finanzielle Belastungen auferlegt, die in anderen
Bundesländern nicht vorhanden sind. Außerdem ist noch offen, welche Anforderungen die zu
erwartende Rechtsverordnung stellen wird, sodass nicht auszuschließen ist, dass in NRW jetzt
Regelungen zur Anwendung kommen, die bald - aufgrund der zu erwartenden Rechtsverordnung
- keine Gültigkeit mehr haben werden. Hinzu kommt, dass bei den vorgesehenen Prüfmethoden
zu befürchten ist, dass hierdurch die Abwasserleitungen erst beschädigt werden und außerdem
keine gesicherten Erkenntnisse darüber Vorliegen, ob und welche Einflüsse von privaten
Abwasserleitungen auf das Grundwasser eingehen.
Auch bei einer Kosten-Nutzen-Betrachtung spricht – neben einer Gleichbehandlung aller Bundesbürger
- alles gegen die Beibehaltung und Umsetzung der landesrechtlichen Dichtheitsprüfungsvorschriften.
Es ist dem Grundstückseigentümern in Stolberg nicht zu erklären, warum er letztlich
in Ausgestaltung eines Bundesgesetzes seinen Abwasserkanal auf Dichtheit zu prüfen und
anschließend möglicherweise mit erheblichen Kosten zu sanieren hat, der Grundstückseigentümer
in benachbarten Bundesländern hingegen nicht.
Das Ziel der nachhaltigen Gewässerunterhaltung und –bewirtschaftung, welches durch die
Wasserentnahmerichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verfolgt wird, wird durch die unterschiedlichen
Regelungen der einzelnen Bundesländer unserer Ansicht nach nicht erreicht. Ein
Alleingang einiger Bundesländer führt hier nicht zum Ziel. Die UWG Stolberg e.V. verkennt
dabei nicht, dass die Notwendigkeit des Gewässerschutzes auch durch den einzelnen Grundstückseigentümer
erfolgen muss.
Wir bitten darum, möglichst zeitnah unseren Antrag als Bürgerantrag im zuständigen Ausschuss
zu beraten.
Mit freundlichem Gruß
Dichtheitsprüfung:
Dienstag, den 26. April 2011 um 18:23 Uhr
zum vergrößern den Bericht anklicken
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